Wohnungsübergabe
 


Start
Umzug Inland
Umzug Ausland
Umzugshilfe

Umzugshelfer
Preise
Umzugskosten
Kosten des Umzugs
Umzug billig

Transporter mieten
Postnachsendeantrag
Wechsel Stromanbieter
Kabelanschluss kündigen

 

 

Unsere Partnerseiten:
Lasik Augenlasern Vaterschaftsanalyse Vaterschaftstest Seitensprung Vermittlung Firmenlogo Firmenlogos Umzugsfirma UmzugsfirmenForderungsmanagement Inkasso Zahnspangen Vergleich Trauringe Goldringe Sicherheitsglas Broschüren Gestaltung Design CMS Content Management Webdesign

Kündigung des Mietverhältnisses bei Umzug

Was es zu beachten gilt

Die Kündigung kann sowohl von Seiten des Vermieters, als auch von Ihnen erfolgen. Da wir aber von einem Umzug Ihrerseits ausgehen, spielen wir das Ganze aus Sicht des Mieters einmal in aller Kürze durch.

Als erstes muss die Kündigung bekannt gegeben bzw. erklärt werden. Rechtsgültig wird diese ab Eingang beim Vermieter. Zudem muss ein Kündigungsgrund vorliegen, der in diesem Falle schlicht und einfach ein Wohnungswechsel wäre. Zuguterletzt muss die Kündigung in der vorgebenen Frist erfolgen.

Werbeanzeigen verschiedener Anbieter aus dem Bereich Wohnung Kündigung, Mietvertrag

Weitere Informationen zur Kündigung

Die Erklärung der Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Eine mündliche Absprache ist somit völlig unverbindlich für beide Parteien, also nicht rechtskräftig.

Falls Sie Informationen zum Übergabeprotokoll benötigen, welches ja mit einer Mietkündigung einhergeht, so belesen Sie sich bitte hier.

Umzugsprortal.eu - Impressum