Was es zu beachten gilt
Die Kündigung kann sowohl von Seiten des Vermieters, als auch von Ihnen erfolgen. Da wir aber von einem Umzug Ihrerseits ausgehen, spielen wir das Ganze aus Sicht des Mieters einmal in aller Kürze durch.
Als erstes muss die Kündigung bekannt gegeben bzw. erklärt werden. Rechtsgültig wird diese ab Eingang beim Vermieter. Zudem muss ein Kündigungsgrund vorliegen, der in diesem Falle schlicht und einfach ein Wohnungswechsel wäre. Zuguterletzt muss die Kündigung in der vorgebenen Frist erfolgen.
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Weitere Informationen zur Kündigung
Die Erklärung der Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Eine mündliche Absprache ist somit völlig unverbindlich für beide Parteien, also nicht rechtskräftig.
Falls Sie Informationen zum Übergabeprotokoll benötigen, welches ja mit einer Mietkündigung einhergeht, so belesen Sie sich bitte hier.
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