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Korrekte Übergabe der alten Wohnung

Alles zum Thema Übergabeprotokoll

Selten ist es der Fall, dass eine Übergabe nach der Mietkündigung völlig reibungslos vonstatten geht. Es reicht manches Mal schon ein kleiner Fleck an der Wand oder andere Kleinigkeiten, damit es zu Problemen mit dem Vermieter kommen kann.

Bevor es zur Übergabe kommt, sollten natürlich alle Möbelstücke und jegliche andere selbst eingebrachte Sachen bereits aus der Wohnung geschafft worden sein. Das Gleiche gilt für den Keller, die Garage und anderes, das dazu gehlrt. Gegebenenfalls müsste auch renoviert werden. Je nach Vereinbarung wird in der Folgezeit ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter erstellt. Sofern Beschädigungen vorliegen, die vor dem Einzug nicht vorhanden waren, so muss der Ex-Mieter, sofern ein eigenes Verschulden vorliegt, den Schaden beheben oder einen Ausgleich zahlen. Übliche Verschleißerscheinungen gehören im Übrigen nicht dazu.

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Sonstige Infos zur Übergabe

Selbstverständlich müssen dem Vermieter auch jegliche Schlüssel ausgehändigt werden, die man beim Einzug bekommen hat. Außerdem müssen die Räume besenrein übergeben werden, das heißt lediglich, dass ausreichend ausgefegt werden sollte. Das Putzen von Teppich und Fenstern ist hier nicht mit inbegriffen.
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