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Sonderurlaub für den Umzug? Welche Rechte habe ich?

Habe ich einen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug?

Sonderurlaub Umzug – Ihr gutes Recht?

Wer hat das nicht schon einmal erlebt: Man steht vor Kisten voller gepackter Sachen, die alte Wohnung muss geräumt und eine neue bezogen werden. In nächtlichen Spätschichten oder nur am Wochenende zeitlich kaum zu schaffen.

Am besten also ein paar Tage freinehmen. Aber: Haben Sie als Arbeitnehmer überhaupt ein Recht darauf, Sonderurlaub für Ihren Umzug zu nehmen? Und wie stellen Sie es am besten an, Ihren Arbeitgeber von der Notwendigkeit ein paar freier Tage zu überzeugen?

Hier klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sonderurlaub + Umzug.

Sonderurlaub Umzug – Habe ich Anspruch darauf?

Im Gegensatz zum normalen Urlaub besteht bei einem Umzug laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kein Anspruch auf Sonderurlaub. Und wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber dennoch gesondert frei gibt, so ist nicht vorgeschrieben, wie lang ein gewährter Sonderurlaub genehmigt werden muss.

Sonderurlaub Umzug – Die Gesetzeslage?

Das grundsätzliche Problem, warum Sonderurlaub für einen privaten Umzug nicht genehmigt werden muss, ist folgende gesetzliche Auslegung:

Im Gegensatz zu einer Krankheit beispielsweise, bei der die Arbeitsverhinderung nicht in ihrer Macht liegt, betrachtet der Gesetzgeber einen Umzug als „selbst verschuldete“ Arbeitsunfähigkeit – und darum besteht kein Anspruch darauf.

Sonderurlaub – Muss er auch bei Umzug genehmigt werden?

Ganz klar: nein!
Auch nicht in Form einer unbezahlten Freistellung.
Bezahlter Sonderurlaub wird laut Arbeitsrecht in der Regel nur in besonderen Situationen gewährt, beispielsweise bei Todesfällen von Verwandten, bei der Geburt des eigenen Kindes oder für die Betreuung des eigenen kranken Kindes unter 12 Jahren, falls keine andere Betreuungsperson verfügbar ist.

Leider gehört ein privater Umzug meistens nicht zu jenen Fällen, in denen ein Sonderurlaub genehmigt wird. Die Regelung für Arbeitnehmer ist aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und kann meistens im Arbeitsvertrag eingesehen werden.
In der Regel wird Ihnen kein Vorgesetzter Ihren Urlaubsantrag verweigern, wenn es nicht triftige betriebliche Gründe dafür gibt.

Sonderurlaub Umzug – Wann muss er genehmigt werden?

Ein ganz klarer Fall, wann Umzugsurlaub genehmigt werden muss, ist ein beruflich veranlasster Umzug. Allerdings nur, wenn Sie innerhalb des Unternehmens beispielsweise in eine andere Filiale oder eine andere Stadt versetzt werden.

In diesem Fall haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, denn juristisch gilt er dann als „vorübergehende Verhinderung“.

Besonders viel Glück haben Sie natürlich, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht nur bezahlten Sonderurlaub für den Umzug gibt, sondern sich womöglich sogar an den Kosten beteiligt. Die gängigste Praxis ist es, einen Tag Sonderurlaub bei Umzügen innerorts und zwei Tage Urlaub bei Umzügen außerorts zu geben.

Auf Kulanz bei Ihrem Arbeitgeber können Sie hoffen, wenn Sie zwar beruflich umziehen – allerdings das Unternehmen wechseln. Denn bleibt zwischen Ende des alten Jobs und dem Neustart nur ein Wochenende, wird Ihr neuer Arbeitgeber sicher auch aus eigenem Interesse an einer neuen, ausgeruhten Arbeitskraft nach dem stressigen Umzugstag sicher ein Auge zudrücken.

Sonderurlaub Umzug – Wie bekomme ich ihn am einfachsten?

Auch wenn Sie vertraglich keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei einem privaten Umzug haben, sollten Sie Ihren Vorgesetzten dennoch darauf ansprechen und einen Antrag einreichen.

Je nachdem wie Ihr Arbeitgeber oder Vorgesetzter eingestellt ist, sollte einer Genehmigung für Ihren einen Sonderurlaub zum Umzug nichts im Wege stehen. Auch sind manche Klauseln im Arbeitsvertrag bisweilen nicht einfach verständlich – ebenfalls ein Fall für ein kurzes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.

Denn in einem persönlichen Gespräch ist es oft viel einfacher, Chef oder Chefin von den Umständen rund um das Thema Umzug zu unterrichten und so Sonderurlaub für den Umzug zu bekommen.

Im Endeffekt kommt es auch auf Ihre Arbeitsleistung, die derzeitige Arbeitslage und auf Ihr Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten an. Dann macht es sich bezahlt, ein vorbildlicher Arbeitnehmer gewesen zu sein, sodass Ihr Vorgesetzter Ihnen etwas entgegenkommt.

Und wenn auch nicht ein ganzer Tag Umzugs-Sonderurlaub dabei herausspringt: Auch ein halber hilft oft viel.

Sonderurlaub Umzug – Wann muss er genehmigt werden?

Letzten Endes haben Sie aber immer die Möglichkeit, einen „ganz normalen“ Urlaub zu beantragen, der wie alle anderen freien Tage auch von Ihren vertraglich festgelegten Urlaubstagen abgezogen wird und nicht als gesonderter Urlaub eingereicht wird. Es ist nicht wichtig, aus welchem Grund Sie einen Urlaub beantragen, der Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen mitzuteilen, ob der Urlaub genehmigt wurde und falls nicht, aus welchem Grund er nicht genehmigt wurde. Versuchen Sie offen mit Ihrem Vorgesetzten über Ihr Vorhaben zu reden, meistens gibt es eine zufriedenstellende Einigung für beide Seiten.

Sie können aber natürlich jede Menge „richtigen“ Urlaub sparen, wenn Sie sich für Ihren Umzug nur das absolute Mindestmaß an Tagen freinehmen und das Meiste an ein professionelles Umzugsunternehmen delegieren. Die Profis übernehmen vom Abbau der Möbel und technischen Geräte bis zum Packen der Umzugskartons so ziemlich jede Arbeit – und bauen am Bestimmungsort auch alles wieder zusammen. So bleibt Ihnen im günstigsten Fall nur noch die Rolle des Türschließers und Anweisers, der die Fäden in der Hand behält – was so manch langen Abend mit Kistenpacken und Schränke-Montieren erspart. Sollten Sie noch einen der älteren Mietverträge unterschieben haben, in dem Schönheitsreparaturen von den Mietern erledigt werden müssen, ist es durchaus eine Überlegung wert, dies nicht auch in die Hände eines Fachmanns zu geben. Zwar kostet dies etwas mehr als selbst streichen, allerdings wird dann alles garantiert zur Zufriedenheit des Vermieters ausfallen – und Sie verschenken keinen Urlaubstag für lästige Malerarbeiten, Abkleben oder Dübellöcher verputzen.

Wenn Sie nicht betriebsbedingt umziehen, besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für Ihren Umzug. Doch auch hier spielt zum Glück die Menschlichkeit eine große Rolle und wer geschickt und freundlich beim Arbeitgeber darum bittet, hat gute Chancen, sich ein paar Tage freizunehmen. Und wenn alles nichts hilft: Regulären Urlaub beantragen oder schlimmstenfalls eine unbezahlte Freistellung beantragen sind immer eine Lösung, die allen Beteiligten hilft.