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JobCenter - Hartz 4 Umzug - Wann & was zahlt das Amt? Jetzt online 3 Angebote einholen!

Sie empfangen Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II und möchten umziehen?

Wer Leistungen vom JobCenter oder dem Arbeitsamt bezieht, muss bei einem freiwilligen Umzug eine Genehmigung des Leistungsträgers im Vorfeld erhalten. Findet ein Umzug ohne die Genehmigung statt, so übernimmt weder das JobCenter noch das Arbeitsamt jegliche Kosten für den Umzug.

Anders hingegen ist es, wenn eine Genehmigung vorliegt. Bei dem Antrag auf eine Umzugsgenehmigung muss vorab ein wichtiger Grund vorliegen. In den meisten Fällen wird ein Umzug aufgrund der engen Wohnfläche bevorzugt.

In einigen Fällen fordert das JobCenter aufgrund von zu hohen Mietkosten zu einem Wohnungswechsel auf. Tritt dies ein, so ist das JobCenter in der Regel dazu verpflichtet alle Umzugskosten zu übernehmen.

Sollten Sie eine Genehmigung für Ihren Umzug erhalten haben, sollten Sie eine Liste aufstellen, welche alle benötigten Materialien und Organisationen beinhaltet.

Wer sich für einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen entscheidet, sollte frühzeitig Angebote einholen. Der Leistungsträger fordert in der Regel 3 Preisangebote an, um letztendlich die Kosten für das Umzugsunternehmen zu übernehmen.

Auch bei der Mietkaution erhalten Sie bei einer Genehmigung für Ihren Umzug Unterstützung. Das JobCenter gewährt Ihre Kaution als Darlehen und bucht 10 % von Ihrem Regelsatz monatlich ab. Sobald der Darlehen beglichen ist, erhalten Sie Ihren gewohnten Regelsatz. Somit haben Sie die Mietkaution in Raten gezahlt und erhalten es persönlich zurück, wenn Sie die Wohnung verlassen sollten und die Mietkaution nicht aufgrund von Schäden vom Vermieter einbehalten wird.

Sie können auch einen anderen Grund für den Umzug geltend machen:

Falls eines der unteren Punkte zutrifft, sollten Sie in der Lage sein, eine Genehmigung vom Arbeitsamt zu bekommen. Sie müssen den Mietvertrag dem Jobcenter vorlegen und auf eine schriftliche Bestätigung warten, erst dann können Sie den Mietvertrag unterschreiben und den Umzug durchführen.

Wenn die neue Wohnung noch keine Küche oder anderweitige Ausstattung hat, dann erstellen Sie eine detaillierte Liste mit allen benötigten Gegenständen und stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung. Dies wird in der Regel vom Jobcenter bezahlt.

Umzugsgrund

- Neuer Arbeitsplatz an einem anderen Ort
- Scheidung, Trennung oder die Bildung einer neuen Partnerschaft/Ehe
- Bedarf einer größeren Wohnung durch Familienzuwachs
- Wohnung wird unbewohnbar (Feuer, Wasser, Schimmelbefall, etc.)
- Vermieter kündigt die Wohnung
- Sie beziehen Hartz IV, haben das 25. Lebensjahr vollendet und möchten aus der elterlichen Wohnung ausziehen
- Auseinandersetzung mit Nachbarn oder Vermieter (dokumentiert!)
- Lärm durch Discos, Kneipen, etc. - keine Nachtruhe, dadurch Schlafstörungen ( muss durch ärztliche Attests belegbar sein)


Umzug bei Bürgergeld-Bezug

Weitere Umzugsgründe

Sicherlich gibt es auch andere Gründe, weshalb ein Umzug bevorzugt wird. Die einen möchten näher an Ihrer Familie wohnen, die anderen möchten einen Neustart in einer neuen Umgebung beginnen. So nachvollziehbar die Gründe auch sein mögen, beachten Sie, dass bei einem Umzug aus Privatgründen das JobCenter und das Arbeitsamt keine Kosten übernimmt.

Sie sollten deshalb vor dem Umzug eine Beratung mit Ihrem Sachbearbeiter bevorzugen und mit ihm offen über Ihren Umzugswunsch sprechen. Achten Sie darauf, dass bei einem Umzug, welcher vom JobCenter finanziert wird, der Mietpreis und die Wohnfläche bestimmten Vorgaben entsprechen muss.

Umzugsunternehmen

Wer ein Umzugsunternehmen engagiert, sorgt in jedem Fall für einen angenehmeren Umzug als in Eigenregie. Um die Kosten für das Umzugsunternehmen vom Amt zu erhalten, müssen Sie bei der Angebotsanfrage angeben, dass das Amt der Zahlungsträger des Umzugs ist.

Sie müssen anschließend 3 verschiedene Angebote dem Amt vorzeigen, um eine Genehmigung für die Kostenübernahme zu erhalten. Sollte das Amt die Angebote ablehnen, da die Preise die vorgegebenen Beträge überschreiten, so empfehlen wir Ihnen Rücksprache mit den Unternehmen zu halten. In einigen Fällen kann der Preis noch etwas gesenkt werden.