Sie empfangen Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II und möchten umziehen?
Wer Leistungen vom JobCenter oder dem Arbeitsamt bezieht, muss bei einem freiwilligen Umzug eine Genehmigung des Leistungsträgers im Vorfeld erhalten. Findet ein Umzug ohne die Genehmigung statt, so übernimmt weder das JobCenter noch das Arbeitsamt jegliche Kosten für den Umzug.
Anders hingegen ist es, wenn eine Genehmigung vorliegt. Bei dem Antrag auf eine Umzugsgenehmigung muss vorab ein wichtiger Grund vorliegen. In den meisten Fällen wird ein Umzug aufgrund der engen Wohnfläche bevorzugt.
In einigen Fällen fordert das JobCenter aufgrund von zu hohen Mietkosten zu einem Wohnungswechsel auf. Tritt dies ein, so ist das JobCenter in der Regel dazu verpflichtet alle Umzugskosten zu übernehmen.
Sollten Sie eine Genehmigung für Ihren Umzug erhalten haben, sollten Sie eine Liste aufstellen, welche alle benötigten Materialien und Organisationen beinhaltet.
Wer sich für einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen entscheidet, sollte frühzeitig Angebote einholen. Der Leistungsträger fordert in der Regel 3 Preisangebote an, um letztendlich die Kosten für das Umzugsunternehmen zu übernehmen.
Auch bei der Mietkaution erhalten Sie bei einer Genehmigung für Ihren Umzug Unterstützung. Das JobCenter gewährt Ihre Kaution als Darlehen und bucht 10 % von Ihrem Regelsatz monatlich ab. Sobald der Darlehen beglichen ist, erhalten Sie Ihren gewohnten Regelsatz. Somit haben Sie die Mietkaution in Raten gezahlt und erhalten es persönlich zurück, wenn Sie die Wohnung verlassen sollten und die Mietkaution nicht aufgrund von Schäden vom Vermieter einbehalten wird.
Sie können auch einen anderen Grund für den Umzug geltend machen:
Falls eines der unteren Punkte zutrifft, sollten Sie in der Lage sein, eine Genehmigung vom Arbeitsamt zu bekommen. Sie müssen den Mietvertrag dem Jobcenter vorlegen und auf eine schriftliche Bestätigung warten, erst dann können Sie den Mietvertrag unterschreiben und den Umzug durchführen.
Wenn die neue Wohnung noch keine Küche oder anderweitige Ausstattung hat, dann erstellen Sie eine detaillierte Liste mit allen benötigten Gegenständen und stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung. Dies wird in der Regel vom Jobcenter bezahlt.